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Donnerstag, 26. September 2019

Obszöne Bankerlöhne als Symptom

(Zuerst erschienen auf insideparadeplatz.ch und journal21.ch am 26.9.2019)


Zugegeben, ich bin nicht unparteiisch.
Mein Ur-Ur-Grossvater Heinrich Fierz-Etzweiler (1806-1891), Unternehmer und Seidenhändler war Verwaltungsrat der Schweizerischen Kreditanstalt (1859–1881), von 1877–1881 auch dessen Vizepräsident und Präsident. Aber was ist aus diesem Laden geworden...

Jahreslöhne von 13 Millionen und Boni in Millionenhöhe sind weitab irgendwelcher Durchschnittseinkommen, man kann sie als Abnormität einordnen.

Abnormität wäre an sich noch keine Wertung. Sie sind aber mehr als abnorm, sie sind ungesund, denn kein Mensch kann 13 Millionen im Jahr durch Leistung verdienen, kein Mensch kann 13 Millionen im Jahr vernünftig verbrauchen, und - das kann man wohl sagen - kein wirklich anständiger Mensch könnte oder würde ein solches Honorar als verdient annehmen. Kommentatoren verwundern sich denn auch immer wieder kopfschüttelnd, dass solche Exzesse von Aktionariat und Verwaltungsrat widerspruchslos abgenickt würden. Ist die kopfschüttelnde Verwunderung berechtigt?

Das Ungesunde und Krankhafte liegt hier im Urteilen und Bewerten, wir sind im Bereich der Psychopathologie. Wie immer bei einem abnormen medizinischen Befund stellt sich die Frage, ob das Symptom schon die ganze Krankheit sei, oder ob sich eine andere Grundursache dahinter verberge. Um bei einem medizinischen Beispiel zu bleiben: Beim einfachen hohen Blutdruck ist das Symptom auch die Krankheit, aber hoher Blutdruck kann auch Symptom einer Nierenerkrankung sein, und die Behandlung wird ganz anders.


Um zur Psychopathologie zurückzukehren: Nach Sigmund Freud können neurotische Symptome aus verdrängten psychischen Inhalten - quasi als Abfallprodukt - entstehen. Alfred Adler hat dazu ergänzt, dass psychische Symptome nicht notwendigerweise ein "Abfallprodukt" sein müssen, sie können durchaus einen Zweck haben, ja sie können einen Zweck geradezu durchsetzen (1). Diese Adlersche Erkenntnis hat mich zur Frage gebracht: Was, wenn die obszönen Bankerhonorare nicht die Krankheit wären, sondern nur ein Symptom, hinter dem sich ein ganz anderer Zweck versteckte?

Zum Beispiel könnten solche Honorare signalisieren, dass sich gar kein anständiger Mensch melden solle, weil es nicht um verdientes Geld geht. Denn das ganz grosse Geld macht man mit Oligarchen und Drittweltpotentaten, mit Drogenhändlern und drogenproduzierenden Pharmabossen (Purdue), die den zusammengerafften Reichtum in Sicherheit bringen wollen. Kommen dazu die Bankspekulationen mit hundertfachen Hebeln.

Klar, man betreibt auch Swiss Retail Banking, dies als Tarnung und vor allem als Rückversicherung, damit die tumben Schweizer Steuerzahler die Milliardenverluste decken, wenn wieder mal was schiefläuft. Hat ja bisher immer blendend funktioniert. Schliesslich ist man systemrelevant und die Bundesrätli bekommen bei Wohlverhalten auch immer ein Verwaltungsratssitzli, damit das Volk weiter geradestehen darf.


Wenn das Geschäft mit den Drittweltpotentaten gut laufen soll, braucht es Bereitschaft zur Korruption, und genau das wird mit den obszönen Honoraren signalisiert und honoriert. Und am besten gibt man die Leitung des ganzen Schweizer Instituts auch gerade Vertretern der Drittweltpotentaten, dann ist gegenseitiges Vertrauen garantiert. Dass damit Schweizer Solidität, soweit sie denn noch restweise vorhanden war, vor die Hunde geht, dass damit die Umgangsformen einer Bananenrepublik und einer Bananenfirma importiert werden ist in Kauf zu nehmen. Verwaltungsrat und Aktionariat nicken ab, nicht trotz der Excesse und Auswüchse, sondern eben gerade, weil diese begründet und gewollt sind. Es gibt weder was zum Verwundern, noch zum Kopfschütteln.

Übrigens habe ich die generationenlange Beziehung meiner Familie zur Credit Suisse schon lange gekappt.


Literatur:
(1) C.G.Jung, "Über die Psychologie des Unbewussten", 8.vermehrte und verbesserte Auflage, von "Das Unbewusste im normalen und kranken Seelenleben" Rascher 1943, Nachdruck Rascher Paperback 1966, S.47.